Der Meisterbrief wird für die Handwerksberufe verlangt, in denen durch unsachgemäße Ausübung Gefahren für die Gesundheit oder das Leben von Kunden oder anderen Personen drohen. Diese Berufe dürfen nur von Personen ausgeübt werden, die tatsächlich ihr „Handwerk verste­hen“ und dies durch die bestandene Meisterprüfung nach­ weisen können.

Deshalb gilt, vor Beauftragung eines Unternehmens prüfen, ob dieses Unternehmen auch berechtigt ist, die benötigten Arbeiten durchzuführen. 

Ist dies nicht der Fall, sollte Sie sich ein Meisterbetrieb suchen.

Wir sind z.B. Konzessionsträger für Gas und Wasser. Somit dürfen wir alle Arbeiten rund um den Bereich SHK ausüben. Auch sind wir ausgebildet im Umgang mit Schimmelentfernung und Instandsetzung.

Bei uns sind Sie in guten Händen.