Die wichtigsten Antworten für Eigentümer, Hausverwaltungen, WEGs und Wohnungsunternehmen – aus über sechs Jahren Spezialisierung auf Strangsanierungen.
Was ist eine Strangsanierung?
Die komplette Erneuerung der Trinkwasser-, Abwasser-, Heizungs- und Lüftungsleitungen eines Gebäudes – strangweise, in der Regel im bewohnten Zustand.
Wann ist eine Strangsanierung notwendig?
Bei Rohrbrüchen, wiederkehrenden Wasserschäden, Legionellenbefund, Bleileitungen, asbesthaltigen Abwasserleitungen oder Leitungen jenseits von 40–50 Jahren Lebensdauer.
Wie lange dauert die Sanierung eines Strangs?
Je nach Umfang typischerweise wenige Wochen pro Strang. Den verbindlichen Takt legt der Bauablaufplan fest, den Sie vor Baubeginn erhalten.
Müssen Bewohner während der Sanierung ausziehen?
Nein. Wir sanieren im bewohnten Zustand – mit angekündigten, kurzen Versorgungsunterbrechungen und staubdicht abgeschotteten Arbeitsbereichen.
Was kostet eine Strangsanierung?
Das hängt von Strangzahl, Leitungslängen, Schadstoffbelastung und Wiederherstellungsstandard ab. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein belastbares Angebot auf Basis eines vollständigen Leistungsverzeichnisses – eine kalkulierbare Grundlage für Ihre Gremien.
Wer erstellt Planung und Leistungsverzeichnis?
Wir – im eigenen Haus, inklusive Strangschemen und Materialermittlung. Auf Wunsch auch als reine Planungsleistung für Ausschreibungen.
Was passiert mit asbesthaltigen Abwasserleitungen?
Unsere eigene Schadstoffsanierung baut asbesthaltige Abwasserleitungen (AZ-Rohre) fachgerecht nach den geltenden Vorschriften aus und entsorgt sie mit Nachweisführung – ohne Fremdfirma.
Braucht eine WEG einen Beschluss?
Ja, Strangsanierungen sind beschlusspflichtige Erhaltungsmaßnahmen. Wir liefern Verwaltern die Entscheidungsunterlagen und stellen das Projekt auf Wunsch persönlich in der Eigentümerversammlung vor.
Welche Gebäudegrößen sanieren Sie?
Von Mehrfamilienhäusern mit 5 Wohnungen bis zu Wohnanlagen und Hochhäusern mit über 240 Wohnungen.
Warum alles aus einer Hand?
Keine Schnittstellen zwischen Planer, Schadstoffsanierer, Installateur und Bauleitung bedeutet: höhere Termin- und Kostensicherheit und ein einziger Verantwortlicher.
Wie läuft eine Strangsanierung konkret ab?
In sieben Phasen: Bestandsaufnahme, Planung mit Leistungsverzeichnis und Strangschema, Schadstoffsanierung, Demontage, Neuinstallation, Wiederherstellung, schlüsselfertige Übergabe.
Wie werden die Bewohner informiert?
Schriftlich und rechtzeitig: Ankündigung, Zeitplan je Wohnung, Ansprechpartner auf der Baustelle. Gute Bewohnerkommunikation ist Teil unserer Projektsteuerung.
Wie laut und staubig wird es?
Stemm- und Demontagearbeiten sind zeitweise laut – wir konzentrieren sie auf angekündigte Kernzeiten. Arbeitsbereiche werden staubdicht abgeschottet und täglich besenrein verlassen.
Was passiert mit den Bädern?
Im Arbeitsbereich der Stränge geöffnete Wände und Böden stellen wir wieder her. Auf Wunsch kombinieren viele Eigentümer die Strangsanierung mit einer kompletten Badmodernisierung – beides aus einer Hand.
Welche Materialien verbauen Sie?
Ausschließlich Qualitätsprodukte namhafter Markenhersteller – verarbeitet nach deutschen Verlegerichtlinien und DIN-Normen (u. a. DIN 1988, DIN 4109, DIN EN 806).
Welche Gewährleistung erhalten wir?
Die gesetzliche Gewährleistung nach BGB bzw. VOB/B – aus einem Vertrag, mit einem Verantwortlichen. Keine Zuständigkeitsdiskussionen zwischen Gewerken.
Was schreibt die Trinkwasserverordnung vor?
Betreiber müssen einwandfreie Trinkwasserqualität sicherstellen; bei Großanlagen gelten Untersuchungspflichten, etwa auf Legionellen. Überalterte Leitungen und Bleileitungen sind ein häufiger Sanierungsauslöser – wir bewerten Ihren Bestand im Rahmen der Aufnahme.
Wie schnell bekommen wir ein Angebot?
Nach Objektbesichtigung und Bestandsaufnahme erhalten Sie das Angebot innerhalb eines verbindlich vereinbarten Zeitraums. Auf Projektanfragen reagieren wir innerhalb von 24 Stunden.
In welchem Gebiet arbeiten Sie?
Schwerpunkt Rhein-Main: Darmstadt, Frankfurt, Wiesbaden, Mainz, Offenbach und Umgebung. Größere Projekte auch darüber hinaus – sprechen Sie uns an.
Führen Sie auch nur die Planung aus?
Ja. Leistungsverzeichnisse, Strangschemen und Bauablaufpläne erstellen wir auch als eigenständige Leistung – etwa für Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber oder als zweite Meinung zu bestehenden Planungen.
Ihre Frage war nicht dabei? Rufen Sie uns an: 06159 717170 – oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Auf Projektanfragen antworten wir innerhalb von 24 Stunden.